dejure.org Übersicht VwGO Rechtsprechung zu § 69 VwGO § 68 [Vorverfahren] § 69 [Widerspruch] § 70 [Form und Frist des Widerspruchs] § 71 Anhörung § 72 [Abhilfe bei begründetem Widerspruch] § 73 [Widerspruchsbescheid bei Nichtabhilfe] § 74 [Klagefrist] § 75 [Untätigkeitsklage] § 76 (weggefallen) § 77 [Ausschließlichkeit des Widerspruchs (1) 1 Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. 2 Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt [Klage gegen Widerspruchsbescheid] §§ 113 und 114 gelten entsprechend, wenn nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Widerspruchsbescheid Gegenstand der Anfechtungsklage ist. Rechtsprechung zu § 115 VwGO 134 Entscheidungen zu § 115 VwGO in unserer Datenbank Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist oder soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt ist, §§ 113 I 1 oder 113 V; 68 I 1 VwGO. I. Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakte Widerspruchsbescheid Die Prüfung eines Widerspruchsbescheides ist immer dann relevant, wenn bereits ein Erstbescheid erlassen wurde, gegen den der jeweils Beschwerte Widerspruch erhoben hat. Das Wissen zur materiell-rechtlichen Prüfung eines Widerspruchs wird vorausgesetzt
Ein Widerspruchsbescheid ist nach § 73 III VwGO förmlich bekannt zu geben, also zuzustellen. An dieser Stelle ist zu vermerken, in welcher Zustellungsart der Verfasser den Widerspruchsbescheid zustellen möchte. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zustellung mittels Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis (PZU oder gegen EB). Die Postzustellungsurkunde wird als Zustellungsart gewählt, wenn der Widerspruchsführer nicht anwaltlich vertreten ist, also direkt an ihn. Für den Widerspruchsbescheid bestehen keine gesetzlichen Formvorgaben. In der Praxis hat sich jedoch ein dem Urteil ähnlicher Aufbau entwickelt. § 73 III 1 VwGO bestimmt jedoch, dass der..
a) Der Widerspruch gegen den Ausgangs-VA hatte schon keine auf-schiebende Wirkung (oder umgekehrt gesagt: Der Ausgangs-VA war sofort vollziehbar aufgrund § 80 II 1 Nr. 1-4 VwGO) In diesem Fall kann man als Widerspruchsbehörde gem. § 80 IV 1 VwGO die Vollziehung aussetzen. b) Der Widerspruch gegen den Ausgangs-VA hatte aufschiebende Wirkun Hat der Widerspruchsführer die Widerspruchsfrist von üblicherweise einem Monat gemäß § 70 I VwGO versäumt und einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt, weil er schuldlos die Frist versäumt hat, vgl. §§ 70 II, 60 VwGO, dann ist über diesen Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 70 (1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat
Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden. Rechtsprechung zu § 71 VwGO 119 Entscheidungen zu § 71 VwGO in unserer Datenbank: VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/1 Bei dem Widerspruchsverfahren handelt es sich hingegen regelmäßig um ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren gem. §§ 68 ff. VwGO [Verwaltungsgerichtsordnung]. Es wird dann durchgeführt, wenn ein..
VwGO: Fassung vom: 25.06.2001 Gültig ab: 01.07.2002: Dokumenttyp: Gesetz: Quelle: FNA: FNA 340-1: Verwaltungsgerichtsordnung § 73 [Widerspruchsbescheid] (1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird, 2. wenn die nächsthöhere Behörde. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 73 (1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner/Pietzcker, 13. Aufl. 2006, VwGO 79 . zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 79; Gesamtes Wer Form eines Widerspruchs gemäß § 70 VwGO. Gemäß § 68 Abs.1 S. 1 VwGO sind vor Erhebung einer Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs, § 69 VwGO.Gemäß § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO ist der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den.
§ 67 VwGO, Anwaltszwang; Prozessbevollmächtigte und Beistände § 67a VwGO, Gemeinsamer Prozessbevollmächtigter in Massenverfahren § 68 VwGO, Vorverfahren § 69 VwGO, Widerspruch § 70 VwGO, Form und Frist der Widerspruchs § 71 VwGO, Anhörung des Betroffenen § 72 VwGO, Abhilfe § 73 VwGO, Widerspruchsbescheid § 74 VwGO, Klagefris Die Monatsfrist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn dem Widerspruchsbescheid eine ordnungsgemäße, d.h. richtige Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 VwGO beigefügt ist. Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so gilt für die Einlegung des Rechtsbehelfs - also der Klage - die Jahresfrist seit Zustellung des Widerspruchsbescheides, § 58 Abs. 2 VwGO Widerspruchsbescheid zusätzlich beschwert ist, § 79 II 1 VwGO. Bsp.: Der Kläger wird durch den Ausgangs-VA belastet. Sein Widerspruch bleibt erfolglos und er erhält im negativen Widerspruchsbescheid eine zusätzliche Belastung. 3. Im Rahmen des § 79 I Nr. 2 VwGO ist der Kläger auf die Anfechtung de
Der Widerspruch kann demnach so lange zurückgenommen werden, solange der Widerspruchsbescheid dem Widerspruchsführer noch nicht gemäß § 73 Abs. 3 VwGO zugestellt wurde 13). Eine sinn gemäße Anwendung von § 92 Abs. 1 Satz 1 VwGO soll nicht möglich sein, weil das eine speziell auf das gerichtliche Verfahren zugeschnittene Vorschrift ist, die nicht auf das verwaltungsinterne Vorverfahren. Nach § 70 Abs. 1 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt zu erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt. Dem Schriftformerfordernis wird bei bestimmenden Schriftsätzen in der Regel nur durch eine eigenhändige. Widerspruchsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs. A. Zulässigkeit. I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, § 40 I 1 VwGO analog Bestimmt sich maßgeblich danach, ob der Verwaltungsrechtsweg für die spätere Klage eröffnet wäre II VwGO i. V. m. § 222 ZPO nach den §§ 187 ff. BGB Beginn gem. § 187 I BGB am 16.11.09, 0 Uhr. Ende gem. § 188 II BGB am 15.12.09, 24 Uhr. Der Widerspruch des W am 14.12.09 war also noch fristgerecht. 5. Zuständige Behörde (§§ 70 I VwGO) a) Adressat des Widerspruchs Grds. ist der Widerspruch bei der Ausgangsbehörde gem. § 70 I 1 VwGO einzulegen, also bei der Stad Rz. 18 Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der.
I VwGO (Verpflichtungswiderspruch) a) Widerspruchsbegehren des Erlasses eines VA • nach Ablehnung des beantragten VA; wenn Behörde nicht über Antrag entschieden hat: Untätigkeits- klage gem. § 75 VwGO b) Kein Ausschluß des Widerspruchsverfahrens nach § 68 II i.V.m. I 2 VwGO III. Widerspruchsbefugnis (§ 42 II VwGO analog Der Widerspruch ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, § 73 III VwGO. VII. Untätigkeitsklage Entscheidet die Widerspruchsbehörde in angemessener Frist nicht über den Widerspruchsbe-scheid, so ist die Klage auch ohne Durchführung des Vorverfahrens zulässig. § 75 S. 2 VwGO Widerspruch - Begründetheit. Widerspruchsbescheid. Widerspruch - Verwaltungsverfahren. BVerwG 28.04.2009 - 2 A 8/08 (Rücknahme anstatt der Abhilfe) BVerwG 01.07.1999 - 4 C 23/97. Gärditz: VwGO; 1. Auflage 2013. Weber: Zur Abhilfe nach § 72 VwGO einschließlich Kostenentscheidung und deren Tenorierung; Kommunaljurist - KommJur 2006, 17
Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Von der Widerspruchsbehörde erhalten Sie dann den Widerspruchsbescheid. Mit diesem entscheidet die Widerspruchsbehörde über Ihr Anliegen und auch darüber, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt Enthält der Widerspruch erstmalig eine Beschwer, so entfällt die Voraussetzung des erfolglos durchgeführten Vorverfahrens gemäß § 68 I 2 Nr. 2 VwGO. Daraus ergibt sich, dass nicht noch einmal Widerspruch eingelegt werden muss, sondern sogleich geklagt werden kann. Dies gilt entgegen des Wortlauts erst recht auch für die echte reformatio in peius. Wenn sogar bei der erstmaligen. § 73 III 1 VwGO regelt, dass der Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist und differenziert dabei nicht wie § 37 VI VwVfG (und zuvor § 59 VwGO) danach, ob der.. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Teil II. Verfahren. 8. Abschnitt. Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§ 68 - § 80b) § 68 [Vorverfahren] § 69 [Widerspruch] § 70 [Form und Frist des Widerspruchs] § 71 Anhörung § 72 [Abhilfe] § 73 [Widerspruchsbescheid] I. Widerspruchsbehörde; II. Verfahren; III. Widerspruchsverfahren (2) Begründetheitsprüfung: inhaltlich weitgehend dieselbe wie bei der Prüfung der Begründetheit einer verwaltungs-gerichtlichen Klage, nur wird hier zusätzlich noch die Zweckmäßigkeit des VA geprüft (vgl. § 68 I VwGO) Falls Widerspruch begründet, Abhilfeent-scheidung durch erlassende Behörde (§ 72 VwGO
1.1.2.3 Der Widerspruchsbescheid, § 73 VwGO Ergeht kein Abhilfebescheid, so muss die Widerspruchsbehörde über den Widerspruch entscheiden. Dieser Bescheid wird Widerspruchsbescheid genannt. 1.2 Bescheidtechnik 1.2.1 Ziel der Bescheidtechnik Ziel der Bescheidtechnik ist es, das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens sprachlich an- gemessen in ein an den Bürger gerichtetes Schriftstück. § 72 VwGO Information . 1. Allgemein. Der Abhilfebescheid ist die (positive) Entscheidung der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde (Ausgangsbehörde) im Abhilfeverfahren. Durch den Abhilfebescheid hebt die Ausgangsbehörde den mit einem Widerspruch angegriffenen Verwaltungsakt (ganz oder teilweise) auf oder erlässt den vom Widerspruchsführer begehrten Verwaltungsakt, wenn sie den.
Widerspruchsbescheid (§ 73 VwGO) 14 04.06.2015 Referent: Heinz -W. Kahlenberg Das Abhilfeverfahren nach VwGO § 72 [Abhilfe] Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten. 15 04.06.2015 Referent: Heinz -W. Kahlenberg Das Abhilfeverfahren nach VwGO Voraussetzung: Ausgangsbehörde = Widerspruchsbehörde zwingend durchzuführen. Wird gegen den Verwaltungsakt einer Behörde Widerspruch eingelegt, dann wird er - wenn die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft - von der Widerspruchsbehörde überprüft, die einen Widerspruchsbescheid erlässt (Zuständigkeit kraft aufschiebend bedingtem Devolutiveffekt) Bei Abhilfe gem. § 72 VwGO: Ausgangsbehörde (also die Behörde, die den VA erlassen hat). Bei Widerspruchsbescheid: § 73 I 2 Nr. 3 VwGO iVm Art. 119 Nr. 1, 110 GO oder § 73 I 2 Nr. 1 VwGO iVm Art. 119 Nr. 2 Hs. 1, 115 I 1 (iVm besonderen Vorschriften) oder 115 I 2, 110 GO. Nach § 70 I 2 VwGO für den Bürger egal, bei welcher Behörde e Mit der Einführung von § 55a VwGO gilt dies seit 1. April 2005 auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In der Praxis haben elektronische eingelegte Rechtsbehelfe bislang eine untergeordnete Rolle gespielt. Mit dem Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen in Art. 1 (EGovG) des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013.
Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt nach § 70 Abs. 1 VwGO grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt im Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese falsch, verlängert sich die Widerspruchsfrist gem. § 58 Abs. 2 VwGO auf ein Jahr Mai 2016 bei mir zugegangenen Widerspruch auch die nach § 70 Abs. 1 VwGO erforderliche Monatsfrist für die Erhebung des Widerspruchs eingehalten, da Ihnen die Genehmigung am 2. Mai 2016 schriftlich bekanntgegeben wurde . 3. Ihr für die nachfolgend zu prüfenden Normen zulässiger Widerspruch ist aber im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Ergebnis der materiellen Prüfung insgesamt. Widerspruchsverfahren) § 42 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. VwGO. Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage, den Verwaltungsakt der Beklagten [genaue Bezeichnung] vom [Datum], Aktenzeichen [], in Gestalt des Widerspruchsbescheides [bei Abänderung durch Widerspruchsbescheid] vom [Datum], Aktenzeichen [ Rechtsgrundlage ist der § 72 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Abhilfebescheid und seine Bedeutung. Dieser Bescheid ist für denjenigen, der den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt hat insofern von Bedeutung, als dass er diesen Verwaltungsakt korrigiert und somit dem Widerspruch stattgibt. Dabei kann die Behörde den Akt folgendermaßen vorgehen: vollständige Aufhebung des.
Streitgenossen (§ 64 VwGO analog) gemeinschaftlich Widerspruch erheben (140), wobei es sich um ein Widerspruchsverfahren mit mehreren Widersprüchen handelt (in der Praxis häufig vorkommend bei Eheleuten). 1. Unproblematisch bezüglich der Hauptsache ist die Entscheidung, wenn die Widersprüche gemeinsam Erfolg oder gemeinsam keinen Erfolg haben. So werden dann in der Hauptsache die. Durch den Widerspruchsbescheid verkündet die Widerspruchsbehörde ihre Entscheidung über den Widerspruch. Je nach Bundesland ergeht die Entscheidung in der Bescheid- oder der Beschlussform. Widerspruchsbescheide in der Beschlussform enthalten im Gegensatz zu den in Bescheidform abgefassten Widerspruchsbescheiden ein Rubrum
Nach § 74 II VwGO ist § 74 I VwGO auch auf die Verpflichtungsklage anwendbar. Fristauslösendes Ereignis ist nach § 74 I VwGO entweder die Zustellung des Widerspruchsbescheids oder die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids Widerspruchsbeh., §§ 79 II 3, 78 II VwGO Falls rip und Selbsteintritt vorliegen Klage gegen rip Ausgangsbehörde; Klage gegen Selbsteintritt => Widerspruchsbehörde; Folge in aller Regel keine Klagehäufung möglich
Das Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung. Das Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ermöglicht eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung. Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für das Widerspruchsverfahren im Sinne der VwGO. Sie betreffen nicht die in anderen Gesetzen geregelten Rechtsbehelfe, wie das Widerspruchsverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz als Vorverfahren zu einer Klage zum Sozialgericht Das Verfahren bietet den zuständigen Behörden (§ 73 Abs. 1 VwGO) die Gelegenheit, im Wege der Selbstkontrolle die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung noch einmal gründlich zu prüfen; das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Adressaten des Ausgangsbescheids in einem Widerspruchsbescheid bekanntgegeben
Gemäß § 75 VwGO kann eine Klage abweichend von § 68 VwGO bei nicht fristgemäßer Bearbeitung eines Antrags auf Vornahme eines Verwaltungsrechts oder bei einem Widerspruch eingelegt werden. Auch im Sozialrecht und in Finanzrecht sind Untätigkeitsklagen möglich. Die Untätigkeitsklage im Verwaltungsrecht. Voraussetzung für die Klage ist eine Frist von drei Monaten, die eingehalten werden. Wie bereits in der Vorbemerkung angedeutet, besteht ein Bedürfnis für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO überhaupt nur, wenn Widerspruch oder Anfechtungsklage ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung haben. Es muss im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses also positiv festgestellt werden, dass ein Fall des § 80 Abs. 2 VwGO vorliegt Bei den in Art. 15 Absatz 1 AGVwGO,BY aufgeführten Rechtsgebieten kann der Betroffene Widerspruch einlegen (fakultatives Widerspruchsverfahren). In den anderen Fällen (Normalfall) ist kein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Auch im Beamtenrecht hat der Beamte gemäß § 54 BeamtStG das Wahlrecht Absatz 1 Satz 1 VwGO. Ist der Widerspruch verfristet, teilt die Ausgangsbehörde dem Widerspruchsführer dies in der Eingangsbestätigung unter Darlegung der maßgeblichen Daten mit, regt die Rücknahme des Widerspruchs an und weist gegebenenfalls auf gebührenrechtliche Folgen bei Durchführung des Widerspruchsverfahren Alt. VwGO) • VA: Definition des § 35 VwVfG; • Gegenstand der Anfechtungsklage ist regelmäßig der Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheid (§ 79 I Nr. 1 VwGO) (- in den Fällen des § 79 I Nr. 2, II VwGO auch der Widerspruchsbescheid isoliert). III. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Klagebefugnis, § 42 II VwGO
Der Widerspruch ist gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben. Dem Schriftformerfordernis wird bei bestimmenden Schriftsätzen, wie dem Widerspruchsschreiben, in der Regel nur durch eine eigenhändige Unterschrift genügt (BVerwG, Urteil vom 18.12. § 40 I VwGO bestehen, I. Unproblematisch ist der Fall, dass auf den Widerspruch des Adressaten des Grundverwaltungsaktes (der Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes erhebt), der noch nicht mit einer Androhung gemäß § 20 II VwVG versehen ist (§ 2 Nr. 1 VwVG), dieser Grundverwaltungsakt entspr. § 113 I 1 VwGO durch das Gericht (oder in analoger Anwendung der. Widerspruch und Klage sind Rechtsbehelfe, für welche die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Anwendung finden. 2 Nach § 73 Absatz 3 VwGO ist ein Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Dies gilt auch für Widerspruchsbescheide, die dem Widerspruch stattgeben VwGO: Fassung vom: 01.11.1996 Gültig ab: 01.01.1997: Dokumenttyp: Gesetz: Quelle: FNA: FNA 340-1: Verwaltungsgerichtsordnung § 79 [Gegenstand der Anfechtungsklage] (1) Gegenstand der Anfechtungsklage ist 1. der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, 2. der Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid, wenn dieser erstmalig eine Beschwer. Wenn Sie mit einem unserer Bescheide nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. Beispiel aus Ihrem Bescheid: Der Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt erhoben werden und den Formvorschriften nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entsprechen
Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen. in diesem Beitrag: 1. Anwendbare Regelungen 2 VwGO. Das Widerspruchsverfahren ist weniger förmlich als das Klageverfahren, so dass es genügt, wenn sich aus der Widerspruchschrift allein oder in Verbindung mit Anlagen ergibt, dass das Schreiben vom Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist. Die Frist beginnt, wie üblich, mit Bekanntgabe des VA. Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester. Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) statthaft (+) Anordnung Sachkundeprüfung ist VA i.S.v. § 35 VwVfG III. Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog (+) Adressatentheorie IV. Frist, § 70 I 1 VwGO (+) Fristablauf: 1 Monat nach Bekanntgabe Bekanntgabe war gem. § 41 II VwVfG drei Tage nach Aufgabe zur Post, d.h. am 24.06.2016 Ablauf war Ende des 25.07.2016 (24.07.2016 war Sonntag, vgl. § 57 II. § 80 I, II VwGO - Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage 1. Grundsatz: 80 Abs. 1 VwGO a) Allgemeines Nach § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt). b) Wirkung des Suspensiveffekts - Nach der sog. Wirksamkeitstheorie ist der Verwaltungsakt von der Einlegun Bescheide per Telefax werden gemäß § 41 Abs. seine Ablehnung rechtswidrig und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 I 1, § 113 V 1 VwGO). Über verschiedene Übermittlungsmöglichkeiten (z.B. Der Widerspruch entfaltet in der Regel aufschiebende Wirkung, d. h. der Widerspruch verhindert die Vollstreckung des Verwaltungsaktes, § 86 a aufschiebende Wirkung (1.
Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68-80b) Vorbemerkung § 68. § 68 [Vorverfahren] § 69 [Widerspruch] § 70 [Form und Frist des Widerspruchs] § 71 Anhörung. § 72 [Abhilfeentscheidung] § 73 [Widerspruchsbescheid] § 74 [Klagefrist Der Widerspruch der Beigeladenen war verfristet (dazu 1.) und der Kreisrechtsausschuss hat der Beigeladenen zu Unrecht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (dazu 2.). Abs. 24: 1. Gemäß § 70 Abs. 1 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des. Wenn der Widerspruchsbescheid Sie jedoch nicht überzeugt hat, können Sie jetzt die Entscheidung der Behörde vom Sozialgericht überprüfen lassen. Dazu müssen Sie Klage erheben. Wie das geht, steht im Widerspruchsbescheid selbst: Dort finden Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin ist beschrieben, wo, wie und bis wann Sie Klage erheben können. Beispiel für einen Widerspruchsbescheid. Mit. Wird in einer Klausur - direkt oder verklausuliert - nach den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gefragt, ist grundsätzlich - wie auch bei einer Klage - vorab die Zulässigkeit eines Widerspruchs zu prüfen. Das ergibt sich z.B. aus § 72 VwGO, der der Ausgangsbehörde die Möglichkeit zur Abhilfe nur für den Fall eröffnet, dass sie den Widerspruch für begründet hält, und mit dieser. Das Widerspruchsverfahren beginnt gemäß §§ 69, 73 VwGO mit der Erhebung des Widerspruchs und endet - soweit die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft - mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheides. Im Regelfall beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des angegriffenen Bescheides (§ 70 VwGO). Ist jedoch im Abgabenbescheid (oder im Widerspruchsbescheid) eine.
Vollzogen können Verwaltungsakte dann, wenn sie unanfechtbar (bestandskräftig oder rechtskräftig) geworden sind, denn Widerspruch und Anfechtungsklage bewirken einen Suspensiveffekt, der die Wirkung des Verwaltungsakts aussetzt für die Dauer des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens (vgl. § 80 Absatz 1 VwGO). Hiervon gibt es Ausnahmen, wenn die sofortige Vollziehbarkeit gesetzlich. § 115 VwGO, Widerspruchsbescheid als Gegenstand der Anfechtungsklage § 116 VwGO, Urteilsverkündung und -zustellung § 117 VwGO, Form und Inhalt des Urteils § 118 VwGO, Urteilsberichtigung § 119 VwGO, Tatbestandsberichtigung § 120 VwGO, Urteilsergänzung § 121 VwGO, Materielle Rechtskraft § 122 VwGO, Beschlüsse § 123 VwGO, Verfahren bei einstweiligen Anordnungen § 124 VwGO. Widerspruchsverfahren, § 68 VwGO; Klagebefugnis: N ist zwar nicht Adressat des Verwaltungsaktes, er ist jedoch Eigentümer des Nachbargrundstücks und kann sich auf nachbarschützende Vorschriften berufen. bbb. Begründetheit der Anfechtungsklage - Passivlegitimation: 78 I VwGO. Die Klage ist nach § 113 I 1 VwGO begründet, wenn die Baugenehmigung des G rechtswidrig ist. Die Baugenehmigung. Kostenlastentscheidung nach § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO. 2. Die Festsetzung der konkreten Kosten gemäß § 14 HessAGVwGO i.V.m. § 4 Abs. 1, 3, 5, 6 HVwKostG. Examenshinweis: Nach Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 4. Aufl., 2005, Rn. 425, sind die konkreten Kosten nicht wie hier im Tenor, sondern in einem gesonderten Beschluss im Anschluss an den Widerspruchsbescheid festzusetzen. (1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird, 2. wenn di